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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder
elektronischen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem
Veranstalter den Abschluss eines Vertrages
verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem
der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf der
Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
schriftlich (dabei gilt auch die elektronische Form)
bestätigt.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie den in der Buchungsbestätigung
zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor,
eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es
unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der
Gesamtzuschnitt der vereinbarten Stadtführung/Reiseleitung
darf nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird
vom Veranstalter umgehend darüber informiert.
§ 3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der
Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
anderen Gründen nicht oder nicht vollständig in
Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung
bzw. Ermäßigung des Preises.
§ 4 Aufhebung des Vertrages
Wird die Führung/ Reiseleitung infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den
Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann
der Veranstalter für die bereits erbrachten oder
die bis zum Abschluss der Führung/ Reiseleitung
noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene
Entschädigung verlangen.
§ 5 Stornierung
1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Ein
kostenfreier Rücktritt ist für den Kunden bis zum
5. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung möglich.
Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er
beim Veranstalter eingeht. Der Rücktritt muss vom
Kunden schriftlich erklärt werden. Der Veranstalter
behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im
Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen dem Kunden
in Rechnung zu stellen.
2. Tritt der Kunde nach dem 5. Tag vor der
vereinbarten Vertragsleistung zurück, so fällt
eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % an.
3. Wird eine vereinbarte Führung/Reiseleitung nicht
in Anspruch genommen, ohne dass mindestens drei
Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine
schriftliche Stornierung durch den Kunden erfolgt,
wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in voller Höhe
des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
§ 6 Zahlung
1. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise des
Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts
anderes vereinbart wurde.
2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird
der halbe Preis vorher überwiesen und die andere Hälfte
unmittelbar zu Reisebeginn vom Besteller bzw. dessen
Beauftragten direkt und in bar an den Stadtführer/Reiseleiter
bezahlt.
3. Anfallende Fahrtkosten für Verkehrsmittel sind
von den Gästen selbst zu tragen, es sei denn, im
abgeschlossenen Vertrag ist eine andere Regelung
zwischen dem Veranstalter und dem Kunden schriftlich
vereinbart worden.
4.1 Der Stadtführer/ Reiseleiter ist verpflichtet,
eine Wartezeit von 15 Minuten ab Beginn des
vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten.
4.2 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste
muss zwischen den Gästen und dem Stadtführer/
Reiseleiter vereinbart werden, ob - falls der Stadtführer/
Reiseleiter anderen Verpflichtungen nachkommen muss
- die Führung verkürzt wird oder ob die ursprünglich
vereinbarte Dauer realisiert werden kann.
4.3 Wird die Führung verkürzt, fällt das
vereinbarte Honorar in voller Höhe an.
5. Wünscht der Kunde während der
Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch
den Stadtführer/ Reiseleiter, so hat der Stadtführer/
Reiseleiter das Recht, ein entsprechend höheres
Honorar zu fordern. Gleiches gilt auch, wenn der
vertraglich vereinbarte Zeitumfang auf Wunsch des
Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird.
§ 7 Ausschluss
Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende
Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten
zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen Namen
geltend zu machen.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden/ Störungen
zu vermeiden bzw. gering zu halten. Der Kunde ist
insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen
unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Ansprüche
wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer
Erbringung von Leistungen müssen innerhalb eines
Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Stadtführung/ Reiseleitung schriftlich beim
Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des
Kunden verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag, an dem die Stadtführung/
Reiseleitung dem Vertrag nach enden sollte.
§ 9. Haftung
1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der
Stadtführung/ Reiseleitung entsprechend dem
vereinbarten Vertrag.
2. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
§ 10 Geltungsbereich und Gerichtsstand
1. Für alle mit dem Veranstalter abzuschließenden/abgeschlossenen
erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte
gelten ausschließlich die nachfolgenden
Bedingungen. Der Veranstalter erkennt von den
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an.
Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die
ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen
durch den Kunden anerkannt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit
rechtlich zulässig, der Sitz des Veranstalters. Der
Veranstalter ist allerdings berechtigt, Ansprüche
gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für
diesen zuständigen Gericht geltend zu machen. 4. Für
die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
§ 11 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
Der Besteller einer Leistung erkennt diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der
Auftragserteilung/Buchungsbestätigung an Lüttich
BAR erleben an.
Impressum
Lüttich BAR erleben
Gabriele Prill
Frankenberger Str. 16
52066 Aachen
Tel. 0049 (0)241-513771
info@liege.roomfull.de
USt-IdNr.: DE192344748
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